Marktplatz 1, 97239 Aub, Bauamt Zi. 14, öffentlich aus und kann dort während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen wer- den. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende [mehr]
Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil. [mehr]
Der Freistaat Bayern fördert den Betrieb einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen nach Festlegung eines bestimmten Einzugsbereichs. [mehr]
Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, müssen Sie sich persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. [mehr]
Der Freistaat Bayern vergibt über die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen Zuwendungen für Projekte im Bereich der nichtstaatlichen Museen. [mehr]
Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Auc [mehr]