(Hundesteuersatzung) Die Stadt Aub erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung: § 1 Steuertatbestand (1) Das Halten eines über vier Monate alten [mehr]
tzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Aub (BGS/WAS) Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Aub folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung: § 1 [mehr]
zung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aub (BGS/EWS) Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Aub folgende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung: § [mehr]
zur Wasserabgabesatzung der Stadt Aub Die Stadt Aub erlässt aufgrund Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) fol- gende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesat- [mehr]
fördernden Maßnahme auf der Grundlage von Artikel 22 der Gemeindeordnung. Sie dient der Erreichung kommunaler Entwicklungsziele. Gefördert wird ohne Rechtspflicht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel [mehr]
und Baulücken- kataster das fortlaufend aktualisiert wird und bewirbt aktiv Leerstände über das Kommunale Denkmalschutzkonzept (KDK). Jedoch zeigt sich immer wieder, dass eine Entwicklung nur mit einer [mehr]
D-6-79-114-101 2. kOmmUnalEs FÖRDERpROGRamm DER STADT AUB Der Stadtrat der Stadt Aub hat in seiner Sitzung vom 14.08.2006, geändert durch Stadtratsbeschluss vom 06.03.2017 ein kommunales Förderprogramm [...] Schlussbestimmungen....................... Anlagen Denkmalliste...................................... Kommunales Förderprogramm.......... Impressum......................................... Erster Abschnitt § [...] Freiräume eine Orientierung geben. Gleichzeitig ist sie Grundlage für die Sanierungsberatungen und das kommunale Förderprogramm. Im ersten Kapitel werden die Elemente des Orts- und Landschaftsbildes von Aub b [mehr]
Mitteln des Freistaates Bayern, der Bundes- republik Deutschland sowie der Arbeitsgemeinschaft Interkommunale Allianz Fränkischer Süden und durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken unterstützt [mehr]
Mitteln des Freistaates Bayern, der Bundes- republik Deutschland sowie der Arbeitsgemeinschaft Interkommunale Allianz Fränkischer Süden und durch das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken unterstützt [mehr]
ge Aufwendungen sind separat aufzulisten. 6. Zuwendungen (Zuschüsse) aus öffentlichen Mitteln (kommunale Mittel, Landes- oder Bundesmittel), die der Bauherr für seine Maßnahme erhalten hat oder erhalten [mehr]