Im Freistaat Bayern dürfen ausländische Grade und Titel genehmigungsfrei geführt werden. Es werden keine Genehmigungsverfahren durchgeführt oder Führungsgenehmigungen erteilt. [mehr]
Die in Bayern seit Herbst 2006 bestehende Härtefallkommission stellt ein Gremium anerkannter Fachleute dar, das sich eine Meinung darüber bilden soll, ob die Anwendung des geltenden Ausländerrechts in [mehr]
Der Freistaat Bayern unterhält Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Asylgesetz (AsylG), welche durch die Regierungen errichtet und betrieben werden. [mehr]
Mit dem Förderprogramm BioKlima unterstützt Bayern Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizwerke. Hinweis zum Förderprogramm BioKlima Das Förderprogramm BioKlima wird in überarbeiteter Form [mehr]
Der Bibliotheksverbund Bayern (BVB) ist der regionale Zusammenschluss von Bibliotheken unterschiedlicher Größenordnungen und Fachorientierungen in Bayern. Die Verbundzentrale ist das regionale Dienstl [mehr]
Das Engagement der bayerischen Bezirke im Bereich berufliche Aus- und Fortbildung ist sehr vielfältig und weist unterschiedliche Schwerpunkte auf. Es erstreckt sich von der beruflichen Erstausbildung [mehr]
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter [mehr]
Hauptberufliche und ehrenamtliche Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger, öffentliche Institutionen und Vereine gestalten Heimatpflege. Die örtliche Kulturpflege fällt in den Wirkungskreis der Kommunen. [mehr]
Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen. [mehr]