Der erste Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder werden grundsätzlich für 6 Jahre gewählt. Je nach Gemeindegröße werden 8 bis 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt. [mehr]
einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden. [mehr]
Förderprogramm "Digitales Rathaus" unterstützt der Freistaat Bayern die Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern beim Ausbau ihrer Angebote an Online-Diensten. [mehr]
Amts- und Landgerichten zum Einsatz. Die Gemeinden stellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten auf. Bürgerinnen und Bürger können sich bei ihrer Wohnsitz-Gemeinde bewerben. [mehr]