Sie können sich als "geeignete Stelle" im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO) anerkennen lassen. Als anerkannte Stelle beraten bzw. vertreten Sie gfs. den Schuldner bei der Beantragung [mehr]
Seit Inkrafttreten der Bayerischen Gnadenordnung zum 1. Mai 2006, sind die Generalstaatsanwälte in Bayern in gewissem Umfang zu positiven Gnadenentscheidungen ermächtigt. [mehr]
Sie benötigen eine Erlaubnis zum Abbrennen eines Feuerwerks in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zu einem Flugplatz und in einer Höhe von mehr als 300 m. [mehr]
einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können, gibt es seit 1. Januar 1992 das Rechtsinstitut der Betreuung. [mehr]