Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Förderung von hauptamtlichen Integrationslotsinnen und Integrationslotsen die Kommunen dabei, die Tätigkeit von Ehrenamtlichen im Bereich Asyl und Integration [mehr]
Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat gegenüber der zuständigen Behörde die Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII zu gewährleisten. [mehr]
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und die Regierungen stellen Ingenieure und Ingenieurinnen, Architekten und Architektinnen in der Beamtenlaufbahn (dritte und vierte Qualifi [mehr]
Sie können sich über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die sich rechtmäßig und dauerhaft bei uns aufhalten sowie von Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive, informieren. [mehr]