Für Planung, Bau, Unterhaltung und Verwaltung von Bundes- und Staatsstraßen sind das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, die Regierungen und die Staatlichen Bauämter zuständig. [mehr]
Die Regierungen nehmen Anträge auf Widmung, Umstufung und Einziehung von Bundes- und Staatsstraßen sowie auf Änderung des Straßenverzeichnisses für Bundes-, Staats- und Kreisstraßen entgegen. [mehr]
Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen. [mehr]
Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompet [mehr]
Für die Verfolgung von Dienstvergehen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sind die Landratsämter als untere staatliche Verwaltungsbehörden zuständig. Die Regierungen sind für die Verfolgung von [mehr]
Öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Diese haben verschiedene Aufgaben. [mehr]
Im Demographie-Spiegel sind individuell für jede Gemeinde in Bayern das demographische Profil und die demographische Entwicklung der nächsten Jahre anhand von Tabellen, Grafiken und Karten übersichtlich [mehr]
Wenn Sie an Bau- oder Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler Maßnahmen durchführen wollen, benötigen Sie in vielen Fällen Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). [mehr]