Träger, die Fortbildungen anbieten für Personen, die in der Behindertenhilfe tätig sind, können eine Zuwendung für die Fortbildungsmaßnahmen vom Freistaat Bayern erhalten. [mehr]
Um behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen eine angemessene Schulausbildung zu ermöglichen, werden von den Bezirken die Kosten für Betreuung und Unterkunft in entsprechenden [mehr]
Die Kosten für die Betreuung in einer Förderstätte werden von den Bezirken als überörtliche Sozialhilfeträger auf Antrag bei Vorliegen von Sozialhilfebedürftigkeit des behinderten Menschen im Rahmen d [mehr]
Die Bezirke übernehmen für behinderte Menschen, die in ihrem Gebiet leben, die behinderungsbedingten Mehrkosten, die beim Besuch einer Hochschule entstehen. [mehr]
Die Bezirke übernehmen als überörtliche Träger der Sozialhilfe nach den Regelungen des XII. Sozialgesetzbuchs oder der Kriegsopferfürsorge die Kosten nach dem Übertritt in den Arbeitsbereich einer Wer [mehr]
Hilfen für Menschen mit Behinderung werden von den bayerischen Bezirken finanziert – unabhängig davon, ob es sich um ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfen handelt und unabhängig davon, ob e [mehr]
Begasungen zur Desinfektion oder Schädlingsbekämpfung mit bestimmten gefährlichen Begasungsmitteln dürfen nur durch besonders geschulte Sachkundige durchgeführt werden, die über einen von der Behörde [mehr]
Der Beruf „Beamter/in“ ist in Bayern reglementiert, da regelmäßig bestimmte Ausbildungen verlangt werden. Das heißt, die ausländische Berufsqualifikation muss von der zuständigen Stelle anerkannt werden [mehr]
Die Beamtenversorgung ist ein eigenständiges Alterssicherungssystem für die Beamten der öffentlich-rechtlichen Dienstherren. Sie regelt die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterblie [mehr]