Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zu den Ausgaben für Sprach- und Gebärdensprachdolmetscherleistungen. Darüber hinaus gewährt der Freistaat Zuwendungen zu den Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen [mehr]
Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat gegenüber der zuständigen Behörde die Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII zu gewährleisten. [mehr]
Der Freistaat Bayern gewährt Schulaufwandsträgern für die Einrichtung und Durchführung von Deutschklassen eine Zuwendung bzw. erstattet die Kosten. [mehr]
Der Freistaat Bayern gewährt Schulaufwandsträgern für die Einrichtung und Durchführung von Klassen der Berufsvorbereitung eine Zuwendung bzw. erstattet die Kosten. [mehr]
Wenn Sie außerhalb von Bayern (in einem anderen Bundesland oder im Ausland) eine vergleichbare Weiterbildung in der Pflege absolviert oder anderweitig eine Prüfungsleistung abgelegt haben, können Sie [mehr]