Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Unterstützung und Beratung, von Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund. [mehr]
Bewährungshilfe ist eine Form der ambulanten Hilfe für Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden. Durch sie übernimmt der Staat die Mitverantwortung für die Wiedereingliederung straffällig [mehr]
Informieren Sie sich über einen Fortbildungsberuf für Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter, die Freude daran haben, Verantwortung für den Lebensalltag älterer oder hilfebedürftiger Menschen zu ü [mehr]
Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI sollen Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige stundenweise entlastet werden. Der Freistaat Bayern fördert diese Angebote gemeinsam mit [mehr]
Die Zentrale Ausländerbehörde führt bei allen neu in den ANKER-Einrichtungen ankommenden Personen ausländerrechtliche Erstbefragungen durch, um Erkenntnisse über die Identität und die Staatsangehörigk [mehr]