Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden (Artikel 115 Absatz 1 Bayerische Verfassung). [mehr]
Über das zentrale E-Government-Portal der Bayerischen Staatsregierung "BayernPortal" (ehemals Verwaltungsservice Bayern und Bayerischer Behördenwegweiser") können sich Bürger, Unternehmer und Verwaltu [mehr]
Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen [mehr]
Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pfle [mehr]
Landkreise und kreisfreie Gemeinden können besondere Busverbindungen (z. B. als Disco-Bus, Nachtexpress, Radl-Busse) an Wochenenden oder zur Förderung des Fremdenverkehrs anbieten. [mehr]