sozial benachteiligte bzw. individuell beeinträchtigte junge Menschen beschäftigt, qualifiziert und ausgebildet werden. Ziel der Maßnahmen ist ein gelingender Übergang und die dauerhafte Eingliederung in den [mehr]
Wenn Sie Informationen über Zulassung, Prüfung und Sicherheit eines Arzneimittels zur Anwendung bei Menschen oder immunologischen Tierarzneimitteln haben möchten, können Sie eine Auskunft bekommen. [mehr]
Ärztinnen und Ärzte aus EU-/EWR-Staaten oder der Schweiz, die den ärztlichen Beruf nur vorübergehend und gelegentlich in Bayern ausüben möchten, benötigen keine Approbation. Die schriftliche Meldung b [mehr]
Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in [mehr]
Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern [mehr]
Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb können Unterstützung erhalten, damit Sie Ihre Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung erfolgreich aufnehmen beziehungsweise abschließen können. [mehr]
Über Asylanträge, einschließlich der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und von subsidiärem Schutz, entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Sobald ein Asylantrag gestellt ist, ent [mehr]