Der Freistaat Bayern und die bayerischen Bezirke gewähren Zuwendungen für Maßnahmen der ambulanten Hilfen im Bereich der überregionalen Offenen Behindertenarbeit. [mehr]
Sie können eine Anerkennung Ihres außerbayerischen akademischen Abschlusses oder einer anderen Berufsausbildung mit staatlicher Prüfung beantragen, wenn Sie als „Übersetzer/in“ und „Dolmetscher/in“ vo [mehr]