Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI sollen Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige stundenweise entlastet werden. Der Freistaat Bayern fördert diese Angebote gemeinsam mit [mehr]
Die Errichtung oder wesentliche Änderung von prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen. [mehr]
Verträge zwischen Apotheken und Krankenhäusern zur Versorgung mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten müssen genehmigt werden. [mehr]
Wenn Sie den Beruf des Apothekers in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation als Apotheker/Apothekerin ausüben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis. [mehr]
Wenn Sie nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auf freiwilliger Basis weiterversichern. [mehr]
Wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, müssen Sie sich persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. [mehr]
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen. [mehr]
Auf Antrag kann für Beschäftigte eines Saison- bzw. Kampagnenbetriebs eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit für die Zeit der Saison oder Kampagne bis auf maximal zwölf Stunden täglich an einzeln [mehr]