verordnung wurde am 14. Dezember 2021 von der Bayerischen Staatsregierung verabschiedet und ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Die Mieterschutzverordnung umfasst drei mieterschützende Regelungen: [mehr]
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen nach Art. 13c Abs. 1 BayFAG für den Bau oder Ausbau kommunaler Straßen, soweit die Baumaßnahme zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig ist [mehr]
Zum 1. August 1999 wurde die Altersteilzeit für die bayerischen Beamtinnen und Beamten eingeführt. Sie soll den Beschäftigten einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Das bayerische Modell [mehr]
rium für Wohnen, Bau und Verkehr. Für die Erteilung von Fahrwegbestimmungen nach § 35a Abs. 3 Satz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) sind die Kreisverwaltungsbehörden [mehr]
Nach Art. 51 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz haben die Gemeinden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit [mehr]
in Flensburg eingetragenen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten werden je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Inhaltlich soll das Punktsystem nicht nur der Feststellung von Defiziten bei [mehr]
Der Freistaat Bayern fördert Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) als freiwilliges qualifiziertes gemeinsames Angebot von Schulen und Sportvereinen zur Ergänzung des Pflichtsportunterrichts. [mehr]