Die Online-Anwendung "Abfallratgeber Bayern" liefert für Privathaushalte und Unternehmen umfassende Informationen für die Handhabung und Entsorgung von Abfällen. [mehr]
Wenn Sie gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit gefährlichen Abfällen handeln wollen, müssen Sie für diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnis beantragen. [mehr]
Sie müssen den Abgrabungsbeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Fortsetzung der Ausführung nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monat [mehr]
Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen. [mehr]
Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des Vorhabens [mehr]
Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Abgrabun [mehr]
Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein. [mehr]