Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pfle [mehr]
Über das zentrale E-Government-Portal der Bayerischen Staatsregierung "BayernPortal" (ehemals Verwaltungsservice Bayern und Bayerischer Behördenwegweiser") können sich Bürger, Unternehmer und Verwaltu [mehr]
Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden (Artikel 115 Absatz 1 Bayerische Verfassung). [mehr]
Wenn Sie den Bauantrag oder die Baubeginnsanzeige online eingereicht haben, kann die Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs vom Tragwerksplaner unmittelbar online eingereicht werden. [mehr]
Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn Sie einen Bauantrag gestellt, aber noch keine Baugenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Bauabschnitte bereits vorab Genehmigung [mehr]
Wenn Ihr verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben sonstigem Bauordnungsrecht widerspricht, können Sie eine Abweichung beantragen. [mehr]