eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden. [mehr]
Die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz garantieren den Gemeinden das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten. [mehr]
Die Gemeinden und Landkreise können Veranstaltungen durchführen oder organisieren sowie Informationen über Veranstaltungen veröffentlichen (z. B. in einem Veranstaltungskalender). [mehr]
Hier erfolgt eine viermonatige Ausbildung bei einem Landratsamt, in bestimmten Fällen bei einer Gemeinde, einer Regierung, einem Bezirk oder einem Landesamt des Geschäftsbereichs des Innenministeriums [mehr]
Bachpatenschaften unterstützen die Gemeinden bei der naturnahen Pflege und Gestaltung von Gewässern und ihrer Uferbereiche. Die Wasserwirtschaftsämter unterstützen die Bachpatenschaften durch fachliche [mehr]
Bauleitpläne, also der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne, werden von den Gemeinden in einem im Baugesetzbuch im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt. Dieses Verfahren beinhaltet auch eine B [mehr]
Wenn Sie das Wappen oder die Fahne einer Gemeinde, eines Landkreises oder Bezirkes verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der betreffenden Kommune beantragen. [mehr]
Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können. [mehr]