Die Künstlersozialkasse hat für Ihr Unternehmen die Künstlersozialabgabepflicht festgestellt. Sie sind damit nicht einverstanden und können dagegen Widerspruch einlegen. [mehr]
Die Dienstordnung und Stellenplan einer Krankenkasse oder eines Unfallversicherungsträgers bedarf der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde. [mehr]
Veterinärassistenten und Veterinärassistentinnen sind in Bayern bei den Landratsämtern tätig. Für die Einstellung sind die Regierungen zuständig. [mehr]