Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden. [mehr]
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden. [mehr]
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt z. B. für die Museen, Theater, Archive oder Ti [mehr]
Geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Unterlagen werden als "Verschlusssachen" bezeichnet. Die Kreisverwaltungsbehörden sind innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches für den ordnungsgemäßen Umgan [mehr]
Der Bund fördert Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Es können die Sanierung, der Umbau, die funktionale Erweiterung und ausnahmsweise der Ersatzbau von Schulgebäuden und sch [mehr]
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte, Gemeinden und Landkreise bei der Finanzierung des Baus und Unterhalts ihrer Straßen durch die Gewährung von pauschalen Straßenunterhaltszuweisu [mehr]
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für den Schlachthof, der von einer Kommun [mehr]