Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden. [mehr]
Die erstmalige Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter muss durch den behandelnden Tierarzt bei der Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden. [mehr]
Mit der Förderung „ALPHA+ besser lesen und schreiben“ soll flächendeckend in Bayern geeigneten Trägern ein finanzieller Anreiz für die Durchführung von Kursen zur Alphabetisierung von erwachsenen Pers [mehr]
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaub [mehr]
Diese Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie mit Tierseuchenerregern arbeiten wollen, insbesondere Versuche, mikrobiologische oder serologische Untersuchungen zur Feststellung übertragbarer Tierkrankheiten [mehr]
Für die Mietkosten oder vergleichbarer Überlassungsentgelte für Schulräumlichkeiten privater - staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter - Berufsfachschulen für Pflege wird eine Förderung gewäh [mehr]
Der Freistaat Bayern gewährt auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern Zuwendungen zu den Kosten für mobile Luftreinigungsgeräte in Schulen und Kindertag [mehr]
Eine Gestattung nach § 79 Abs. 5 Arzneimittelgesetz benötigt, wer ohne eine entsprechende Erlaubnis oder Genehmigung Rekonvaleszentenplasma (RKP) von Spendern mit neutralisierenden Anti-SARS-CoV-2 Ant [mehr]