Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zugelassen werden. Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen registriert werden. [mehr]
Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedro [mehr]
Kommunen, die Wappen oder Fahnen neu annehmen oder ändern, müssen die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns sowie das Bayerische Hauptmünzamt darüber unterrichten. [mehr]
Der Freistaat Bayern fördert die Generalinstandsetzung sowie die Beschilderung von Wanderwegen bzw. die Informationsgewinnung und -verarbeitung über diese Wanderwege. Gefördert werden auch Maßnahmen f [mehr]
Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen. [mehr]
Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen. [mehr]
Im Rahmen der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung ordnet die zuständige Regierung im Einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bei sehr hoher Waldbrandgefahr (in Ausnahmefällen a [mehr]