Gemeinden und Landkreise können Informationen über Rad- und Wandertouren in ihrem Gebiet zur Verfügung stellen. [mehr]
Die Bürgerversammlung stellt eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger in der Gemeinde dar. [mehr]
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen. [mehr]
Gemeinden und Landratsämter können Medien, wie Bücher, Zeitschriften, Hörbücher oder DVDs verleihen. [mehr]
Gemeinden und Landkreise können Aufgaben im Rahmen der touristischen Medien- und Öffentlichkeitsarbeit wahrnehmen. [mehr]
Städte und Gemeinden weisen Gewerbegebiete aus und schaffen die Voraussetzungen für Betriebs- und Gewerbeansiedlungen. [mehr]
Gemeinden und Landkreise können Bürger und Gäste über die touristischen Angebote informieren und beraten. [mehr]
Während der Ferienzeit können Gemeinden ein attraktives Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche anbieten. [mehr]
Gemeinden und Landkreise können eine Benutzungsordnung oder Satzung für die Volkshochschule auf Ihrem Gebiet erlassen. [mehr]
Landkreise können zusammen mit den kreisangehörigen Gemeinden ein kommunales Behördennetz betreiben. [mehr]