Die Bezirke übernehmen als überörtliche Träger der Sozialhilfe nach den Regelungen des XII. Sozialgesetzbuchs oder der Kriegsopferfürsorge die Kosten nach dem Übertritt in den Arbeitsbereich einer Wer [mehr]
Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden (Artikel 115 Absatz 1 Bayerische Verfassung). [mehr]
Wenn Sie während Ihrer Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen, können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, um so Ihre Lebenshaltungskosten zu decken. [mehr]
Wenn Sie sich beruflich weiterbilden möchten, übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungskosten für Sie. [mehr]
Das Engagement der bayerischen Bezirke im Bereich berufliche Aus- und Fortbildung ist sehr vielfältig und weist unterschiedliche Schwerpunkte auf. Es erstreckt sich von der beruflichen Erstausbildung [mehr]
Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI sollen Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige stundenweise entlastet werden. Der Freistaat Bayern fördert diese Angebote gemeinsam mit [mehr]