Die ambulante Frühförderung ist die frühestmögliche Hilfe für entwicklungsverzögerte, entwicklungsgefährdete, behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder, die noch nicht eingeschult sind. Sie wird [mehr]
Die Bezirke übernehmen die Kosten für die Unterbringung von Menschen mit Behinderung, soweit diese nicht durch Eigenmittel oder die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt sind. [mehr]
Die Bezirke übernehmen die Kosten für die Unterbringung von Menschen mit Behinderung, soweit diese nicht durch Eigenmittel oder die Leistungen der Pflegeversicherung abgedeckt sind. [mehr]
Eingliederungshilfe in integrativen Kinderkrippen und Kindergärten erhalten Kinder mit einer wesentlichen Behinderung bzw. Kinder, die von solch einer Behinderung bedroht sind. [mehr]
Jugendlichen eine angemessene Schulausbildung zu ermöglichen, werden von den Bezirken die Kosten für Betreuung und Unterkunft in entsprechenden Eingliederungshilfe-Einrichtungen übernommen. [mehr]
Die Kosten für die Betreuung in einer Förderstätte werden von den Bezirken als überörtliche Sozialhilfeträger auf Antrag bei Vorliegen von Sozialhilfebedürftigkeit des behinderten Menschen im Rahmen der [mehr]
Die Bezirke übernehmen für behinderte Menschen, die in ihrem Gebiet leben, die behinderungsbedingten Mehrkosten, die beim Besuch einer Hochschule entstehen. [mehr]
Die Bezirke übernehmen als überörtliche Träger der Sozialhilfe nach den Regelungen des XII. Sozialgesetzbuchs oder der Kriegsopferfürsorge die Kosten nach dem Übertritt in den Arbeitsbereich einer Wer [mehr]