Stiftungen, die öffentliche bzw. gemeinnützige Zwecke verfolgen, unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht (Rechtsaufsicht). Bei kommunalen Stiftungen ist die für die jeweilige Kommune zuständige [mehr]
Das Handwerksrecht ist in der Handwerksordnung geregelt. Dort finden sich u.a. Bestimmungen zu Berufszulassung, Berufsausübung, Berufsbildung im Handwerk und zu den Aufgaben der Handwerksorganisatione [mehr]
Die Auszahlung des Kostenanteils des Bundes/Landes bei Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz bei Kommunalstraßen ist bei der zuständigen Regierung zu beantragen. [mehr]
Die Voraussetzungen zur Aufnahme an Fachschulen sind in der Fachschulordnung geregelt. Sollten die Voraussetzungen nicht vorliegen, so kann die Schulaufsichtsbehörde in Härtefällen Ausnahmen für die A [mehr]
Der Freistaat Bayern unterhält Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Asylgesetz (AsylG), welche durch die Regierungen errichtet und betrieben werden. [mehr]
Für die Umsetzung der Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Bayern (Bayerische Biodiversitätsstrategie) sind in erster Linie die Regierungen zuständig. Sie stehen Projektträgern, Kommunen [mehr]