Die vorhandenen Weinmengen für bestimmte Weinarten und Qualitätsstufen müssen jährlich gemeldet werden. [mehr]
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Vom Genehmigungsverfahren für Rebpflanzungen ausgenommen sind die sogenannten Hobbyweinberge. [mehr]
Rebpflanzgut darf nur als anerkanntes Vermehrungsgut und mit dem nach der Pflanzenbeschauverordnung gefordeten Pflanzenpass in den Verkehr gebracht werden. [mehr]
weitere Infos folgen in Kürze [mehr]
Kosmetische mobile Fußpflege [mehr]