Im Freistaat Bayern dürfen ausländische Grade und Titel genehmigungsfrei geführt werden. Es werden keine Genehmigungsverfahren durchgeführt oder Führungsgenehmigungen erteilt. [mehr]
Die in Bayern seit Herbst 2006 bestehende Härtefallkommission stellt ein Gremium anerkannter Fachleute dar, das sich eine Meinung darüber bilden soll, ob die Anwendung des geltenden Ausländerrechts in [mehr]
Die Zentrale Ausländerbehörde führt bei allen neu in den ANKER-Einrichtungen ankommenden Personen ausländerrechtliche Erstbefragungen durch, um Erkenntnisse über die Identität und die Staatsangehörigk [mehr]
Arbeitgeber sind verpflichtet, in bestimmtem Umfang Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht besetzten Pflichtplatz muss eine Ausgleichsabgabe ge [mehr]
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration fördert mit der außerschulischen Hausaufgabenhilfe die sprachliche Integration von rechtmäßig und dauerhaft in Bayern lebenden, s [mehr]
Das Auswahlverfahren ist der Schlüssel zu den Ausbildungsplätzen als Beamter/Beamtin in der öffentlichen Verwaltung, in der Justiz und im Allgemeinen Vollzugsdienst. Nur wer erfolgreich teilgenommen h [mehr]
Als Mensch mit Behinderungen können Sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Ausbildungsgeld erhalten, wenn Sie an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen. [mehr]
Der Freistaat Bayern unterhält Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Asylgesetz (AsylG), welche durch die Regierungen errichtet und betrieben werden. [mehr]
Während der Durchführung eines Asylverfahrens sowie nach negativem Abschluss des Asylverfahrens oder Rücknahme des Asylantrags kann ein Asylbewerber gemäß § 10 Aufenthaltsgesetz nur in bestimmten Fäll [mehr]