Die Abwasserentsorgung wird von den Gemeinden und Städten oder kommunalen Abwasserzweckverbänden wahrgenommen. [mehr]
Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen. [mehr]
Die Tourismusbüros von Städten und Gemeinden können Unterkünfte vor Ort vermitteln. [mehr]
Gemeinden und Landratsämter können hilfsbedürftige Wohnungssuchende bei der Wohnungssuche unterstützen. [mehr]
Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen. [mehr]
Die Gemeinden erheben für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen Gebühren auf der Grundlage einer Friedhofsgebührensatzung. [mehr]
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benützung von Märkten Satzungen erlassen. [mehr]
Gemeinden müssen bei Volksbegehren die Eintragungslisten zur Unterschriftsleistung durch die Stimmberechtigten bereithalten. [mehr]
Die Beratung von Gemeinden und anderen Stellen gehört zu den Aufgaben der Kreisverwaltungsbehörden. [mehr]
Die Hochbauverwaltung der Landratsämter und Gemeinden planen kleinere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. [mehr]