Eine Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beantragen. [mehr]
Das Genossenschaftsregister ist öffentlich. Die Einsicht in das vom Registergericht geführte Genossenschaftsregister und der eingereichten Schriftstücke ist jedem zu Informationszwecken gestattet. [mehr]
Gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen von verwertbarem Abfällen aus privaten Haushalten sind vor ihrer beabsichtigten Aufnahme der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen. [mehr]
Der Freistaat Bayern stärkt ländliche Gemeinden als zukunftsfähige, attraktive und vitale Lebensräume durch die Förderung ganzheitlicher Konzepte für deren zukünftige Entwicklung. [mehr]
Die Regierungen sind die zuständigen Genehmigungsbehörden für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen). [mehr]
Das Geldwäschegesetz (GwG) enthält spezialgesetzliche Regelungen zur Erhebung von Daten durch den Verpflichteten bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen; insbesondere auch personenbezogene Daten. [mehr]