Die von den überörtlichen Prüfungsorganen, d. h. vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband und von den staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter angefertigten Prüfungsberichte müssen der [mehr]
Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht. [mehr]
Zuweisungen zu kommunalen Baumaßnahmen an Schulgebäuden und Schulsportanlagen können auf Antrag gewährt werden, wenn sie schulaufsichtlich genehmigt sind. [mehr]
Öffentliche Grünflächen haben einen hohen Stellenwert für die Ökologie in den Gemeinden. Sie bieten vielfältigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere und verbessern als Staub-, Abgas- und Lärmfilter das [mehr]
Die Online-Plattform "mebis - Landesmedienzentrum Bayern" bietet allen Schulen in Bayern zentrale Inhalte und Werkzeuge für einen digital gestützten Unterricht. Neben einer Lernplattform werden ein In [mehr]