Der Freistaat Bayern unterstützt kommunale Sachaufwandsträger öffentlicher Schulen und der Träger staatlich anerkannter sowie genehmigter Ersatzschulen bei der Verbesserung der IT-Ausstattung ihrer Schulen [mehr]
(Gemeinden, Städte und Landkreise), Initiativen oder Zusammenschlüsse, die mit Projekten z. B. mit kommunalen Netzwerken oder anderen Maßnahmen auf die Thematik Salafismus/Islamismus, Rechtsradikalismus, [mehr]
Bayern fördert in bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten die strukturelle Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und die Errichtung wohnortnaher Familienstützpunkte, die für die unterschiedlichen [mehr]
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen nach Art. 13c Abs. 1 BayFAG für den Bau oder Ausbau kommunaler Straßen, soweit die Baumaßnahme zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig ist [mehr]
Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr ist der Ansprechpartner für Kommunen und kommunale Zweckverbände, die beabsichtigen, konkrete Projekte - vor allem im Hochbau - in PPP-Modellen du [mehr]
staatliche Schule, so trägt der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt den Schulaufwand der Schule. Bei kommunalen Schulen ist der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt daneben auch für den Personalaufwand verantwortlich [mehr]
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Baumaßnahmen an Staatsstraßen, sowie für den Bau von selbständigen Radwegen und für Maßnahmen zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Zuwegung vom Indivi [mehr]
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen (im Bereich Gewässerausbau und -unterhaltung) mit Zuwendungen. [mehr]
Der Schulaufwand umfasst die Kosten für den Bau und Betrieb der gesamten Schule sowie den Aufwand für das Hauspersonal. Träger des Schulaufwands ist bei öffentlichen Schulen in der Regel eine Kommune, [mehr]