Die Gemeinde legt die Zahl der Feldgeschworenen und deren örtliche Gliederung und Zuständigkeit fest. Der Gemeinderat bestellt die Feldgeschworenen für ein Gebiet erstmals durch Wahl. Die Bestellung z [mehr]
Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten sowie beim Bau von Feuerwehrhäusern mit staatlichen Zuwendungen. [mehr]
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommune spielt sowohl bei haushaltsrechtlichen Genehmigungen als auch bei der Prüfung von Förderanträgen eine Rolle. [mehr]
Die Regierungen sind für die Koordinierung und Beratung bezüglich Maßnahmen zur Reduzierung der Inanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke zuständig. [mehr]
Der Freistaat Bayern gewährt Zuschüsse zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur Anpassung von Frauenhausplätzen an besondere Bedarfe. [mehr]
Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenv [mehr]
Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dan [mehr]