Als Mensch mit Behinderungen können Sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Ausbildungsgeld erhalten, wenn Sie an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen. [mehr]
Ihre Hochschulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. [mehr]
Ihre Schulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen. [mehr]
Sie können die Gleichwertigkeit einer ausländischen, nicht-akademischen Berufsausbildung im Bereich der Rechtspflege mit einem deutschen Vergleichsberuf (z. B. Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte [mehr]
Im Rahmen des Programms "Auftragsgarantien" übernimmt die LfA Förderbank Bayern Ausfallgarantien für Avale bei Inlands- und Auslandsaufträgen sowie für auftragsbezogene Vorfinanzierungen, die von den [mehr]
Der Freistaat Bayern unterhält Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Asylgesetz (AsylG), welche durch die Regierungen errichtet und betrieben werden. [mehr]
Über die Durchführung eines Aufgebotsverfahrens und den Erlass eines Ausschließungsbeschlusses entscheidet der Rechtspfleger des örtlich zuständigen Amtsgerichts. [mehr]
Während der Durchführung eines Asylverfahrens sowie nach negativem Abschluss des Asylverfahrens oder Rücknahme des Asylantrags kann ein Asylbewerber gemäß § 10 Aufenthaltsgesetz nur in bestimmten Fäll [mehr]
Freizügigkeitsberechtigten und daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen von Unionsbürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, wird eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ausgestellt [mehr]