Die Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen für die Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik als Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars erfolgt auf An [mehr]
Die Anerkennung als Träger von Einführungsseminaren für Lehrgangsleitungen von Einweisungslehrgängen für die Seminarerlaubnis Aufbauseminar erfolgt auf Antrag. [mehr]
Die Regierungen sind zuständige Behörde für Fahrlehrerausbildungsstätten nach dem Abschnitt 3 des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) (insbesondere deren Anerkennung). Sie erkennen zudem Einweisungsseminare u [mehr]