Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, bedürfen Sie einer Gaststättenerlaubnis. Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen [mehr]
Wer gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, muss die Aufnahme dieser Tätigkeit und die von ihm bestellten verantwortlichen Personen bei der zuständigen Behörde anzeigen. [mehr]
Die Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen ist beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt oder Bergamt - wenn Unternehmen unter Bergaufsicht steht - bei der Regierung anzuzeigen. [mehr]
Auftrag des Gewerbeaufsichtsamtes bei der Regierung der Oberpfalz ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen. Hierzu zählen unter anderem ortsbewegliche Druckgeräte [mehr]
Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Nicht erlaubnispflichtig ist der sog. Werkverkehr, d.h. der Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens unter bestimmten [mehr]
Die Gewerbeaufsichtsämter beraten und überwachen Betriebe bei der Umsetzung der Gefahrgutverordnung Straße, soweit die Betriebe Absender, Verlader, Beförderer etc. von Gefahrgut sind. [mehr]
Betriebe der gewerblichen Wirtschaft sowie Kommunen können sich in der "Förderfibel Umweltschutz" über aktuelle Förderprogramme informieren, die bei der Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen in Anspr [mehr]
Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die [mehr]
öffentlichen Straßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis. [mehr]