Förderstätten über die Schul- und Hochschulausbildung bis hin zu Reha-Maßnahmen, Kuren und der Betreuung in Langzeiteinrichtungen engagieren sich die Bezirke für Menschen mit Behinderung. [mehr]
Die Elternzeit dient der unbezahlten Freistellung zur Betreuung eines Kindes. Das Arbeitsverhältnis bleibt in dieser Zeit bestehen. Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes [mehr]
Jugendlichen eine angemessene Schulausbildung zu ermöglichen, werden von den Bezirken die Kosten für Betreuung und Unterkunft in entsprechenden Eingliederungshilfe-Einrichtungen übernommen. [mehr]
Für den notwendigen Ausbau und Erhalt der Kindertagesbetreuungsangebote sind die Gemeinden zuständig. Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden bei entsprechenden Bauinvestitionen durch die Gewährung [mehr]
Die Elternzeit dient der unbezahlten Freistellung zur Betreuung eines Kindes. Das Dienstverhältnis bleibt in dieser Zeit bestehen. Elternzeit kann grundsätzlich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres [mehr]
Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht [mehr]
nicht von seinen Eltern erzogen werden kann, über einen bestimmten Zeitraum bei sich aufnehmen, betreuen und erziehen. Die Gewinnung von Pflegeltern für Vollzeitpflegestellen oder Bereitschaftspflegestellen [mehr]
Es gibt Situationen, in denen ein Elternteil, der die überwiegende Betreuung Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen (z. B. Entbindung [mehr]