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Stadt Aub

Leistungen

Beihilfeleistungen, Beantragung durch Kommunalbeamte

Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte können Beihilfe beantragen.

Beschreibung

Beamtinnen und Beamte unterliegen nicht der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie erhalten stattdessen eine anteilige Erstattung (Beihilfe) der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen und zur Gesundheitsvorsorge durch ihren Dienstherrn.

Weiterführende Informationen können vom Landratsamt oder der Gemeinde bereitgestellt werden.

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 15.02.2024
http://www.stadt-aub.de//rathaus-service/verwaltungsservice-bayern/leistungen