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Stadt Aub

Leistungen

Handwerkskarte, Erhalt

Die Handwerkskammer stellt bei Eintragung in die Handwerksrolle eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus. 

    Beschreibung

    Über die Eintragung in die Handwerksrolle hat die Handwerkskammer eine Bescheinigung auszustellen (Handwerkskarte).

    In die Handwerkskarte sind getragen:

    • der Name und die Anschrift des Inhabers/der Inhaberin eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks,
    • der Betriebssitz,
    • das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk und
    • bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie
    • der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle.

    Mit der Handwerkskarte können Sie sich als eingetragener Handwerksbetrieb legitimieren.

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung der Handwerkskarte setzt die Eintragung in die Handwerksrolle voraus. Das bedeutet, dass Sie - oder eine von Ihnen beschäftigte Betriebsleiteleitung - über die persönlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle verfügen.

    Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin bei der zuständigen Handwerkskammer. Weiterführende Informationen zur Beantragung der Eintragung in die Handwerksrolle finden Sie unter "Verwandte Themen".

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung in die Handwerksrolle die Handwerkskarte. Sie müssen die Handwerkskarte nicht beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

    Regionale Ergänzung - Neue Handwerkskarte (Zweitschrift) beantragen

    Verfahrensablauf

    Nur falls Sie ein neue Handwerkskarte (Zweitschrift) benötigen (z.B. bei Verlust), muss diese beantragt werden. Über dieses Verfahren können Sie ein Zweitschrift beantragen.

    Online Verfahren

    Handwerkskammer für Unterfranken

    Zuständiges Amt

    Handwerkskammer für Unterfranken
    Rennweger Ring 3
    97070 Würzburg
    +49 931 30908-0
    +49 931 30908-53
    Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
    Stand: 17.01.2024
    http://www.stadt-aub.de//rathaus-service/verwaltungsservice-bayern/leistungen