:

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Aub
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Kleine Stadt. Große Freude.

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Flugschule, Abgabe einer Erklärung als Ausbildungsorganisation

Den Betrieb einer Flugschule für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) muss die Ausbildungsorganisation erklären.

Beschreibung

Eine Flugausbildung darf nur in genehmigten oder erklärten Ausbildungsorganisationen (Flugschulen) durchgeführt werden.

In Bayern sind die Luftämter Nordbayern und Südbayern für Ausbildungsorganisationen zur Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) zuständig.

Die Erklärung der Ausbildungsorganisation als Declared Training Organisation (DTO) muss folgendes enthalten:

  • Name und Geschäftssitz der Ausbildungsorganisation
  • Angaben zum Vertreter und Ausbildungsleiter
  • Name und Anschrift der Flugplätze und/oder Betriebsstätten, an denen die Ausbildung durchgeführt werden soll
  • Verzeichnis der für die Ausbildung betriebenen Luftfahrzeuge
  • Verzeichnis der Flugsimulationsübungsgeräte (Flight Simulation Training Devices, FSTD), welche die Ausbildungsorganisation zu verwenden beabsichtigt, falls zutreffend
  • Umfang der Ausbildung mit Ausbildungsprogrammen, welche die Ausbildungsorganisation durchführen möchte

Voraussetzungen

Die DTO muss ihren Hauptgeschäftssitz in einem Mitgliedsstaat der Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) haben. Bei der Durchführung einer Fluggusbildung auf einem Luftfahrzeug darf die DTO nur Flugplätze oder Betriebsstätten nutzen, die im Hinblick auf die angebotene Ausbildung und die verwendeten Luftfahrzeugmuster und -kategorien geeignete Einrichtungen und Merkmale für die entsprechenden Flugübungen besitzen.

Eine Tätigkeit an verschiedenen Flugplätzen ist bei Vorhalten des notwendigen Personals und der erforderlichen Räumlichkeiten möglich.

Jede DTO benennt einen verantwortlichen Vertreter und einen Ausbildungsleiter. Beide Positionen können durch eine Person wahrgenommen werden. Die Verantwortlichkeiten und Aufgaben des verantwortlichen Vertreters und des Ausbildungsleiters lassen sich in DTO.GEN.210 nachlesen. Zusätzlich ist zu beachten, dass für den Zeitraum innerhalb der letzten 5 Jahre vor Meldung einer Ausbildungseinrichtung:

  • keine Erkenntnisse, dass eine Lizenz oder Berechtigung, widerrufen, ausgesetzt entzogen oder ruhend gestellt wurde, vorliegen dürfen
  • keine Umstände bekannt sein dürfen, die nicht in Übereinstimmung mit der Basic Regulation und der weiteren Durchführungsbestimmungen sind.

Eine Anforderung an den Ausbildungsleiter ist zudem, dass er Inhaber einer gültigen Lehrberechtigung FI ist, die nicht beschränkt ist. Die von der DTO eingesetzten Theorielehrer benötigen entweder

  • einen praktischen Luftfahrthintergrund in den für die Ausbildung relevanten Bereichen und müssen einen Ausbildungslehrgang in Unterrichtstechniken absolviert haben oder
  • müssen Erfahrung mit der Erteilung von Theorieunterricht und einen entsprechenden Hintergrund an Theoriekenntnissen in dem Fach, indem sie Theorieunterricht erteilen werden, nachweisen.

Die von der DTO eingesetzten Lehrer für die praktische Ausbildung müssen die gemäß Teil-FCL geforderten Qualifikationen für die Art der Ausbildung, die sie erteilen, besitzen. Sie müssen demnach im Besitz der entsprechenden Lizenz, Berechtigung und Lehrberechtigung sein.

Verfahrensablauf

Die Erklärung ist an die zuständige Behörde zu richten. In Deutschland ist das die Luftfahrtbehörde des Bundeslandes, in dem die DTO ihren Hauptgeschäftssitz hat.

Findet die Ausbildung auf einem Luftfahrzeug mit Turbine statt, ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die zuständige Behörde. Eine Ausbildungstätigkeit in mehreren Mitgliedsstaaten der EASA als DTO ist möglich. Außerhalb der Mitgliedsstaaten der EASA kann eine DTO keine Ausbildung anbieten.

Das Luftamt überprüft anhand der vorliegenden Angaben und Unterlagen, ob die einschlägigen Anforderungen durch die Ausbildungsorganisation erfüllt sind.

Hinweise

Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von der Behörde regelmäßig durch Aufsichtstätigkeiten durch Inspektionen und Audits überprüft.

Fristen

Die Abgabe der Erklärung als Declared Training Organisaton (DTO) hat vor Beginn der Ausbildungstätigkeit zu erfolgen. Nach Abgabe der Erklärung darf die Ausbildungstätigkeit beginnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausbildungsprogramme
  • Nachweise zum Personal

Kosten

ca. 150,00 - 300,00 EUR

Regionale Ergänzung - Flugschule, Abgabe einer Erklärung als Ausbildungsorganisation

Online Verfahren

Regierung von Mittelfranken

Zuständiges Amt

Regierung von Mittelfranken
Promenade 27
91522 Ansbach
+49 981 53-0
+49 981 53-1456
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 15.01.2024

Infobereiche