Leistungen
Informationssicherheits-Managementsystem, Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) bei den kommunalen Gebietskörperschaften. Das Förderprogramm läuft zum Jahresende aus.
Beschreibung
Um ein nachhaltiges und hohes IT-Sicherheitsniveau in der gesamten bayerischen Verwaltung zu erreichen, fördert der Freistaat Bayern im Rahmen der Initiative Cybersicherheit nach Maßgabe der Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen") und im Rahmen der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) bei den kommunalen Gebietskörperschaften.
Das ISMS soll dazu beitragen, eine Schutzstrategie zu entwickeln und entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der Verfügbarkeit, der Vertraulichkeit und der Integrität von IT-Systemen und Daten umzusetzen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Nach Maßgabe der Förderrichtlinie erhalten die Kommunen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten, maximal 60.000 Euro.
Das Förderprogramm läuft zum Jahresende aus. Die Bewilligungsstelle (Regierung von Oberfranken, Sachgebiet 22, isms-kommune@reg-ofr.bayern.de) bittet in diesem Zusammenhang darum, Anträge auf Gewährung einer Förderung vollständig, elektronisch und bis zum 15.11.2023 einzureichen. Nach dem 31.12.2023 ist keine Bewilligung von Förderbescheiden mehr möglich. Insofern bittet die Bewilligungsstelle um Verständnis, dass in Abhängigkeit vom Antragsaufkommen eine Bewilligung ggf. nicht garantiert werden kann.
Fristen
Das Förderprogramm endet voraussichtlich am 31.12.2023. Es können im Online-Verfahren keine Anträge mehr gestellt werden. Ausgehend vom Antragsaufkommen kann eine Bewilligung nicht garantiert werden.
Rechtsgrundlagen
- Allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen des Freistaates Bayern
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K)
- Änderung der ISMS-Förderrichtlinie
- Richtlinie zur Förderung der Informationssicherheit durch Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems bei kommunalen Gebietskörperschaften (ISMS-Förderrichtlinie – ISMSR)
Weiterführende Links
Regionale Ergänzung - Informationssicherheits-Managementsystem, Beantragung einer Förderung
Hinweise
Aufgrund der stark gestiegenen Nachfrage zum Ablauf des Förderprogramms ist die telefonische Einzelfall-Beratung nur noch eingeschränkt möglich.
Bitte senden Sie Ihre Anfragen per Mail an isms-kommune@reg-ofr.bayern.de .
Ansprechpartner für die fachliche Beratung
Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Ref. 23 - Beratung für Kommunen
Tel: 0911/21549-523
E-Mail: Beratung-Kommunen@lsi.bayern.de