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Google Maps

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

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Kleine Stadt. Große Freude.

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Umsatzsteuer, Abgabe einer zusammenfassenden Meldung

Wenn Sie innergemeinschaftliche Warenlieferungen oder innergemeinschaftliche sonstige Leistungen an Leistungsempfänger in anderen EU-Mitgliedstaaten ausführen, müssen Sie eine Zusammenfassende Meldung abgeben.

Beschreibung

Warenlieferungen an Unternehmer über die Binnengrenzen der Europäischen Union hinweg sind im Ursprungsland in der Regel steuerfrei. Im Bestimmungsland schuldet der Erwerber der Waren dafür die Umsatzsteuer und muss diese dort zahlen. Um die Besteuerung im Bestimmungsland sicherzustellen, müssen Unternehmer, die die Waren liefern, eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Neben den innergemeinschaftlichen Warenlieferungen (einschließlich Beförderungen oder Versendungen i. S. d. § 6b UStG; Konsignationslagerregelung) müssen Unternehmer folgende weitere innergemeinschaftliche Umsätze in ihrer Zusammenfassenden Meldung angeben:

  • innergemeinschaftliche steuerpflichtige sonstige Leistungen, für die der in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet
  • Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften

Eine unrichtige oder unvollständige Zusammenfassende Meldung muss gesondert für den Meldezeitraum berichtigt werden, in dem die unrichtigen oder unvollständigen Angaben erklärt wurden.

Kleinunternehmer, deren Umsatz im

  • vorangegangenen Kalenderjahr EUR 22.000 nicht überstiegen hat und
  • im laufenden Kalenderjahr EUR 50.000 voraussichtlich nicht übersteigen wird,

müssen keine Zusammenfassende Meldung abgeben.

Ihre Zusammenfassende Meldung müssen Sie grundsätzlich elektronisch, z. B. online über 

  • das BZStOnline-Portal (BOP) 

oder 

  • das Elster-Portal 

übermitteln.
Unternehmer, die die Massendatenschnittstelle ELMA5 nutzen, können die Meldung nur über das BOP abgeben.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Elster-Portal registriert und besitzen ein Elster-Zertifikat

oder

  • Sie sind im BZStOnline-Portal (BOP) registriert und besitzen ein BOP-Zertifikat

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Zusammenfassende Meldung grundsätzlich elektronisch, z. B. online über das BZStOnline-Portal (BOP) oder das Elster-Portal , an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Unternehmer, die die Massendatenschnittstelle ELMA5 nutzen, können die Meldung nur über das BOP abgeben.

Elster-Portal:

  • Sie müssen sich zunächst im Elster-Portal registrieren.
  • Sie erhalten dann per E-Mail die Aktivierungs-ID und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
  • Aktivieren Sie Ihr Elster-Konto (Mein ELSTER) mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem Konto einloggen.
  • Rufen Sie nun das Online-Formular zur Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung in Mein ELSTER auf. Füllen Sie es aus und senden Sie es elektronisch ab.

BZStOnline-Portal (BOP):

  • Sie brauchen zuerst eine BZSt-Nummer. Rufen Sie dazu über die Internetseite des BZSt den Antrag zur Nutzung des BZStOnline-Portal zur Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen online auf. Füllen Sie den Antrag aus und drucken Sie ihn aus. Unterschreiben Sie den Antrag und senden Sie ihn per Post oder Fax an das BZSt -Dienstsitz Saarlouis-.
  • Das BZSt teilt Ihnen dann per Post Ihre BZSt-Nummer mit. Per E-Mail bekommen Sie den Zulassungscode (BZSt-Geheimnis) und die ZM-Registrierungs-ID zu Ihrer BZSt-Nummer.
  • Nun brauchen Sie ein Zertifikat für das BOP. Rufen Sie dazu das BOP auf und erstellen Sie mithilfe der BZSt-Nummer und des BZSt-Geheimnisses ein Benutzerkonto. Danach erhalten Sie per E-Mail die Aktivierungs-ID und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
  • Aktivieren Sie Ihren Zugang im BOP mit den Daten. Sie erhalten ein vorläufiges Zertifikat.
  • Loggen Sie sich mit Ihrem vorläufigen Zertifikat im BOP ein, um die Registrierung abzuschließen. Anschließend bekommen Sie Ihr endgültiges Zertifikat, mit dem Sie sich stets im BOP anmelden können.
    • Hinweise:
      • Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
      • Zur elektronischen Übermittlung von Massendaten müssen Sie nach der Registrierung online einen Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren im BOP stellen.
  • Rufen Sie nun das Online-Formular zur Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung im BOP auf. Füllen Sie es aus und senden Sie es elektronisch ab.

Fristen

  • Abgabe für innergemeinschaftliche Warenlieferungen (einschließlich Beförderungen oder Versendungen i. S. d. § 6b UStG; Konsignationslagerregelung) und Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften: In Abhängigkeit von den jeweiligen Voraussetzungen bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, des Kalendervierteljahres oder des Kalenderjahres 
  • Abgabe für innergemeinschaftliche sonstige Leistungen, für die der im anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet: grundsätzlich bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres

Bearbeitungsdauer

  • für die Registrierung im BOP oder Elster-Portal: ca. 2 Wochen
  • für die Beantragung einer BZSt-Nummer: ca. 1 Woche

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Kosten

keine

Zuständiges Amt

Bundeszentralamt für Steuern Dienstsitz Saarlouis
Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
66740 Saarlouis
+49 228 406-0
+49 228 406-3801
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 08.05.2023

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