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Google Maps

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
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Europäische Union
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Web Inclusion GmbH

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Kleine Stadt. Große Freude.

Hauptbereich

Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Umsatzsteuer, Meldung der innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Wenn Sie neue Fahrzeuge aus Deutschland innerhalb der Europäischen Union an einen Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) liefern, müssen Sie dies melden.

Beschreibung

Hintergrund für dieses Meldeverfahren ist, dass entgeltliche Lieferungen neuer Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union an

  • Privatpersonen,
  • nicht unternehmerisch tätige Personenvereinigungen und
  • Unternehmen, die das Fahrzeug für ihren nicht unternehmerischen Bereich beziehen

im Bestimmungsland versteuert werden müssen. Das Meldeverfahren und der damit einhergehende Informationsaustausch mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union stellt dies sicher.
Sie müssen die Meldung für jedes gelieferte Fahrzeug gesondert und grundsätzlich elektronisch im Elster-Portal oder BZStOnline-Portal (BOP) abgeben. Fahrzeuglieferer, die keine Unternehmen sind, können die Meldung auch schriftlich abgeben.

Voraussetzungen

Meldungen müssen abgeben:

  • Unternehmer i. S. d. § 2 UStG und
  • Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG
    • Fahrzeuglieferer ist, wer ein neues Fahrzeug liefert, das bei der Lieferung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelangt, wenn dieser nicht Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie sind im Elster-Portal oder BZStOnline-Portal (BOP) registriert und besitzen ein Elster- oder BOP-Zertifikat

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Meldung grundsätzlich elektronisch im Elster-Portal oder BZStOnline-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgeben. Fahrzeuglieferer, die keine Unternehmer sind, können Ihre Meldung auch schriftlich abgeben.
Elektronisches Verfahren über das Elster-Portal:

  • Sie müssen sich zunächst im Elster-Portal registrieren. 
  • Sie erhalten dann per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
  • Aktivieren Sie Ihr Elster-Konto (Mein ELSTER) mit den zugesendeten Daten. Sie erhalten anschließend ein Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem Konto einloggen.Im Bereich „Umsatzsteuer“ des Elster-Portals finden Sie das Formular für die Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge. Füllen Sie das Formular elektronisch aus und senden Sie es ab. 

Elektronisches Verfahren über das BOP:

  • Für das Login in das BOP brauchen Sie ein Zertifikat. Hinweis: Wenn Sie bereits ein Elster-Zertifikat besitzen, können Sie dieses für den Login im BOP benutzen.
  • Zum Erhalt eines Zertifikats ist die Registrierung im ElsterPortal notwendig.
  • Sie erhalten dann per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
  • Aktivieren Sie Ihr Elster-Konto mit den zugesendeten Daten. Sie erhalten anschließend ein Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem Konto im Elster-Portal und BOP einloggen.Rufen Sie den Antrag zur Nutzung des BOP zur authentifizierten elektronischen Übermittlung von Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung (MELK) auf der Internetseite des BZSt auf. 
  • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn. Senden Sie den Antrag per Post an das BZSt.
  • Das BZSt informiert Sie per Post über die Zulassung zur elektronischen Übermittlung der Meldung.
  • Im Bereich „Umsatzsteuer“ im BOP finden Sie das Formular für die Meldung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge. Füllen Sie das Formular elektronisch aus und senden Sie es ab.

Optionales schriftliches Verfahren (nur für Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG):

  • Rufen Sie auf der Internetseite des BZSt das Formular zur Meldung innergemeinschaftlicher Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf.
  • Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular per Post an das BZSt.

Fristen

  • Abgeben der Meldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Lieferung ausgeführt wurde

Bearbeitungsdauer

  • für die Registrierung im Elster-Portal/BOP: circa 2 Wochen
  • für die Zulassung zur Nutzung des BOP zur elektronischen Übermittlung der Meldung: circa 1-2 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Keine

Kosten

Keine

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bundeszentralamt für Steuern Dienstsitz Saarlouis
Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
66740 Saarlouis
+49 228 406-0
+49 228 406-3801
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 06.05.2023

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