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Google Maps

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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google Ireland Limited
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https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

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Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
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Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Kleine Stadt. Große Freude.

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Verwaltungsservice Bayern

Leistungen

Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt für Beschäftigte, Meldung an die Sozialversicherung

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, das Arbeitsentgelt Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Sozialversicherung zu melden.

Beschreibung

Wenn Sie Personen beschäftigen, müssen Sie der Sozialversicherung das beitragspflichtige Arbeitsentgelt dieser Beschäftigten mitteilen. 

Dazu geben Sie für alle am 31.12. eines Jahres bei Ihnen Beschäftigten bis zum 15. Februar des Folgejahres eine Jahresmeldung ab. Nur für kurzfristig versicherungsfrei Beschäftigte ist keine Jahresmeldung erforderlich.

  • Wenn das Beschäftigungsverhältnis im Laufe des Jahres oder zum 31.12. eines Jahres endet, teilen Sie das beitragspflichtige Arbeitsentgelt im Rahmen der Abmeldung mit. Eine Jahresmeldung ist dann nicht mehr erforderlich.
  • Wenn das Beschäftigungsverhältnis unterbrochen wird, teilen Sie das beitragspflichtige Arbeitsentgelt im Rahmen der Unterbrechungsmeldung mit. Für die bereits gemeldeten Zeiträume ist eine Jahresmeldung dann nicht mehr erforderlich.

Die Jahres- oder Entgeltmeldung müssen Sie, wie alle anderen Meldungen zur Sozialversicherung, elektronisch abgeben. Wenn Sie in Ihrem Betrieb ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, haben Sie die Meldungen mit diesem Programm zu erstellen und zu versenden. Das erfolgt weitgehend automatisiert. Ansonsten müssen Sie eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe verwenden, um die Daten an die Sozialversicherung zu übermitteln.

Unter anderem bietet die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG GmbH) mit „sv.net“ eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe an, die Sie für die Entgeltmeldungen nutzen können. Bis zu einem bestimmten Nutzungsumfang ist das Programm kostenlos.

Voraussetzungen

Sie müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllen. 

Verfahrensablauf

Je nachdem, ob Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung im eigenen Betrieb vornehmen oder ausgelagert haben, können Sie die Jahresmeldung selbst erstellen oder durch Ihren externen Dienstleister (Steuerberater, Lohnbüro, Servicerechenzentrum) erstellen lassen.

  • Wenn Sie ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, haben Sie die Meldung aus diesem Programm mit dem Meldegrund „50“ (Jahresmeldung) abzugeben. Wenn Sie kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm haben, haben Sie die Meldung über eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe wie zum Beispiel „sv.net“ abzugeben.
  • Wenn Sie „sv.net“ nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
    • Rufen Sie das Programm auf.
    • Registrieren Sie sich als neuer Nutzer, falls noch nicht geschehen.
    • Melden Sie sich mit Ihren Anmeldedaten und Ihrer Betriebsnummer an.
    • Unter „Formulare“ wählen Sie die Kachel „SV-Meldung“ und dort das Formular „Jahresmeldung“ aus. 
    • Wählen Sie das Element „50 Jahresmeldung“. Füllen Sie das Formular aus. Alle Felder sind mit Hilfetexten hinterlegt. Auch ein Handbuch steht zur Verfügung. Schicken Sie die Meldung per Knopfdruck ab.

Nachrichten und Rückmeldungen finden Sie in Ihrem sv.net-Postfach. Speichern Sie die Meldung oder drucken Sie sie aus und nehmen Sie sie zu den Entgeltunterlagen.

Hinweise

  • Bei Minijobs in Privathaushalten ist das Verfahren anders. Für Beschäftigte, die über das Haushaltsscheckverfahren angemeldet sind, wird die Jahresmeldung durch die Minijob-Zentrale erstellt.
  • Wenn Sie die Jahresmeldung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig abgaben, handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einem Bußgeld bis zu EUR 25.000 rechnen.

Fristen

Jahresmeldung abgeben: spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres

Bearbeitungsdauer

Annahme und Verarbeitung der übermittelten Daten: innerhalb von circa 15 Minuten

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich.

Kosten

Abgabe: keine

Zuständiges Amt

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 18.02.2023

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