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Stadt Aub

Lebenslagen

Beschäftigungsnachweis und Zeugnis

Endet Ihr Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst, haben Sie Anspruch auf die Ausstellung eines Beschäftigungsnachweises und eines Zeugnisses.

http://www.stadt-aub.de//rathaus-service/verwaltungsservice-bayern/lebenslagen