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Stadt Aub

Lebenslagen

Veräußerung und Versteigerung

Die öffentliche Verwaltung kann unter Berücksichtigung haushaltsrechtlicher Bestimmungen nicht mehr benötigte Objekte, z. B. Immobilien oder Büromöbel veräußern.

http://www.stadt-aub.de//rathaus-service/verwaltungsservice-bayern/lebenslagen