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Stadt Aub

Lebenslagen

Mahnung und Vollstreckung

Werden im Verwaltungsverfahren angefallene Gebühren nicht bezahlt, kann die Verwaltung mahnen und selbst vollstrecken oder die Vollstreckung durch eine andere Behörde veranlassen.

http://www.stadt-aub.de//rathaus-service/verwaltungsservice-bayern/lebenslagen