Seite drucken
Stadt Aub

Lebenslagen

Personalwesen

Der öffentliche Dienst beschäftigt Beamte und Beschäftigte. Maßgeblich ist das Beamtenrecht bzw. das Arbeits- und Tarifvertragsrecht.

http://www.stadt-aub.de//rathaus-service/verwaltungsservice-bayern/lebenslagen