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Stadt Aub

Lebenslagen

Handelsregister- und Gewerbeabmeldung

Wird ein Unternehmen aufgelöst, muss diese Auflösung im Handelsregister vermerkt werden. Der Unternehmer muss außerdem das Gewerbe abmelden.

http://www.stadt-aub.de//rathaus-service/verwaltungsservice-bayern/lebenslagen