Fälligkeit der Steuern und Gebühren
Hier finden Sie die Fälligkeit der Steuern und Gebühren
- Grundsteuer: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.
- Grundsteuer Jahreszahler: 01.07.
- Gewerbesteuer: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11.
- Wasser-/Niederschlagswasser-/Schmutzwassergebühren: 30.03. / 30.06. / 30.09.
- Hundesteuer: 01.04.
- Pacht für landwirtschaftliche Grundstücke: 01.11.
Gerne können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, um keine Zahlungen zu verpassen.
SEPA-Lastschriftmandat Stadt Aub
SEPA-Lastschriftmandat Markt Gelchsheim
SEPA-Lastschriftmandat Gemeinde Sonderhofen
Bitte drucken Sie das Formular und füllen es vollständig aus (Finanzadresse/FAD und Unterschrift bitte nicht vergessen!).
Schicken Sie bitte das SEPA-Lastschriftmandat an folgende Adresse zurück:
Verwaltungsgemeinschaft Aub
Kassenverwaltung
Marktplatz 1
97239 Aub
Bitte senden Sie den Vordruck ausschließlich per Brief zurück, eine Erteilung per Telefon, Fax oder E-Mail ist nicht möglich, da Ihre Unterschrift im Original vorliegen muss.
Hundesteuer
Sie möchten Ihren Hund an- oder abmelden? Hier finden Sie die entsprechenden Formulare:
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an m.weber@vgem-aub.bayern.de bzw. per Post/Rathausbriefkasten z. H. Frau Weber.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Weber unter der Telefonnummer 09335/9710-24 zur Verfügung.